Neue Maßnahmen durch den KSV
Unterweisung der Abteilungsleiter und Übungsleiter des Krostitzer Sportverein e.V.
> Allgemeinverfügung des Landkreises Nordsachsen vom 22.10.2020
> Sächsische Corona Schutzverordnung vom 21.10.2020
> sowie das Verhalten im Training zu beiden Verordnungen
Nach den Verordnungen wurden folgende Maßnahmen für den Krostitzer Sportverein e.V. getroffen:
- Beim Warten vor der Halle, während des Trainingsbetriebs und beim Verlassen der Halle ist der Abstand von 1,5 m zu anderen Personen zwingend einzuhalten!
- Pünktlichkeit ist dringend erforderlich! – nach Beginn der Trainingseinheit findet kein Einlass mehr statt!!!
- Turnhalle/ Mehrzweckhalle bleibt verschlossen – bitte klingeln!
- Beim Betreten der Halle sind die Hände zu desinfizieren/waschen!
- Bringt bitte das Nötigste mit (Trinken)!
- Erscheint bitte bereits in Sportsachsen! (nur Schuhe umziehen)
- Die Geräte/Utensilien werden nach der Benutzung von den Trainern gereinigt/desinfiziert!
- Das Tragen einer Mund- Nasen- Bedeckung ist erforderlich!
- Publikumsverkehr ist untersagt! Kein Zutritt für Eltern, kein Publikumsverkehr, keine Zuschauer beim Training! Alle Eltern sind aufgefordert sich NICHT vor und hinter der Turnhalle zu versammeln!
- Die Teilnahme am Training ist freiwillig!
- Jeder Sportler bzw. jede Begleitperson die den Sportler zum Training bringt, bestätigt vor Beginn jedes Trainings schriftlich, dass er/sie am Training teilnimmt. Diese Anwesenheitslisten werden nach dem Training direkt an den Vorstand des KSV übergeben.
- Vereinsfeiern sind mit bis zu max. 10 Personen im öffentlichen und privaten Raum sind zulässig.
- Sportveranstaltungen mit Publikum dürfen trotz genehmigten Hygienekonzept nicht stattfinden.
- Eine kurzfristige Schließung der Sporthallen steht in unmittelbaren Zusammenhang mit der Entwicklung der Corona-Neuinfektionen in der Gemeinde Krostitz
Voraussetzungen zur Teilnahme am Training:
Die Sportler/ bzw. Besucher von Training bestätigen mit Ihrer Unterschrift, – das die aufgeführten Angaben wahr und richtig sind
- dass Sie nicht unter typischen Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, die nicht bekanntermaßen eine andere Ursache haben
- dass Sie in den letzten 14 Tagen ebenfalls nicht unter solchen Symptomen gelitten haben
- dass kein aktueller positiver Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt und Ihrer Kenntnis nach in den letzten 14 Tagen wissentlich keinen Kontakt zu einer Person, die positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurde oder die sich innerhalb der letzten 14 Tage in Quarantäne hat begeben musste oder für die die Quarantäne noch besteht – das Sie unter dem Verdacht einer Infektion mit dem Cornavirus SARS-CoV-2 stehen
Bei Nichteinhaltung haftet neben dem Vorstand der Abteilungsleiter und der Übungsleiter!
Hygiene-Richtlinien für Trainer*innen und Sportler*innen
- Hände waschen & ggf. desinfizieren beim Betreten und Verlassen der Turnhalle
- Abstände zu Anderen einhalten insbesondere in den Umkleiden, in den Gängen
- Reduzierung des Körperkontaktes auf ein Minimum, d.h. während des Formationstrainings nur Körperkontakt zu Partnern
- kein Zutritt zum Training bei Krankheitssymptomen (auch Grippe, Erkältung)
- Eltern tragen beim Bringen und Abholen der Kinder einen Mund-Nasen-Schutz
- ein Trainer protokolliert bei jedem Training die Anwesenheit aller am Training beteiligten Personen