Schlagwort: COVID-19

ACHTUNG: Einstellung des Trainingsbetriebs

Gemäß der Maßnahmen der Bundesregierung und des Freistaates Sachsen vom 28.10.2020 wird ab dem 02.11.2020 der Trainingsbetrieb für mindestens zwei Wochen eingestellt.

Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören:

[…]
d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports
allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen
und privaten Sportanlagen,

[…]“

COVID-19 Richtlinien

Neue Maßnahmen durch den KSV

Unterweisung der Abteilungsleiter und Übungsleiter des Krostitzer Sportverein e.V.

> Allgemeinverfügung des Landkreises Nordsachsen vom 22.10.2020
> Sächsische Corona Schutzverordnung vom 21.10.2020
> sowie das Verhalten im Training zu beiden Verordnungen

Nach den Verordnungen wurden folgende Maßnahmen für den Krostitzer Sportverein e.V. getroffen:

  • Beim Warten vor der Halle, während des Trainingsbetriebs und beim Verlassen der Halle ist der Abstand von 1,5 m zu anderen Personen zwingend einzuhalten!
  • Pünktlichkeit ist dringend erforderlich! – nach Beginn der Trainingseinheit findet kein Einlass mehr statt!!!
  • Turnhalle/ Mehrzweckhalle bleibt verschlossen – bitte klingeln!
  • Beim Betreten der Halle sind die Hände zu desinfizieren/waschen!
  •  Bringt bitte das Nötigste mit (Trinken)!
  • Erscheint bitte bereits in Sportsachsen! (nur Schuhe umziehen)
  • Die Geräte/Utensilien werden nach der Benutzung von den Trainern gereinigt/desinfiziert!
  • Das Tragen einer Mund- Nasen- Bedeckung ist erforderlich!
  • Publikumsverkehr ist untersagt! Kein Zutritt für Eltern, kein Publikumsverkehr, keine Zuschauer beim Training! Alle Eltern sind aufgefordert sich NICHT vor und hinter der Turnhalle zu versammeln!
  • Die Teilnahme am Training ist freiwillig!
  • Jeder Sportler bzw. jede Begleitperson die den Sportler zum Training bringt, bestätigt vor Beginn jedes Trainings schriftlich, dass er/sie am Training teilnimmt. Diese Anwesenheitslisten werden nach dem Training direkt an den Vorstand des KSV übergeben.
  • Vereinsfeiern sind mit bis zu max. 10 Personen im öffentlichen und privaten Raum sind zulässig.
  • Sportveranstaltungen mit Publikum dürfen trotz genehmigten Hygienekonzept nicht stattfinden.
  • Eine kurzfristige Schließung der Sporthallen steht in unmittelbaren Zusammenhang mit der Entwicklung der Corona-Neuinfektionen in der Gemeinde Krostitz

Voraussetzungen zur Teilnahme am Training:
Die Sportler/ bzw. Besucher von Training bestätigen mit Ihrer Unterschrift, – das die aufgeführten Angaben wahr und richtig sind

  • dass Sie nicht unter typischen Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, die nicht bekanntermaßen eine andere Ursache haben
  • dass Sie in den letzten 14 Tagen ebenfalls nicht unter solchen Symptomen gelitten haben
  • dass kein aktueller positiver Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt und Ihrer Kenntnis nach in den letzten 14 Tagen wissentlich keinen Kontakt zu einer Person, die positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurde oder die sich innerhalb der letzten 14 Tage in Quarantäne hat begeben musste oder für die die Quarantäne noch besteht – das Sie unter dem Verdacht einer Infektion mit dem Cornavirus SARS-CoV-2 stehen

Bei Nichteinhaltung haftet neben dem Vorstand der Abteilungsleiter und der Übungsleiter!

Hygiene-Richtlinien für Trainer*innen und Sportler*innen

  • Hände waschen & ggf. desinfizieren beim Betreten und Verlassen der Turnhalle
  • Abstände zu Anderen einhalten insbesondere in den Umkleiden, in den Gängen
  • Reduzierung des Körperkontaktes auf ein Minimum, d.h. während des Formationstrainings nur Körperkontakt zu Partnern
  • kein Zutritt zum Training bei Krankheitssymptomen (auch Grippe, Erkältung)
  • Eltern tragen beim Bringen und Abholen der Kinder einen Mund-Nasen-Schutz
  • ein Trainer protokolliert bei jedem Training die Anwesenheit aller am Training beteiligten Personen