Gemäß der Maßnahmen der Bundesregierung und des Freistaates Sachsen vom 28.10.2020 wird ab dem 02.11.2020 der Trainingsbetrieb für mindestens zwei Wochen eingestellt.
„Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören:
[…]
d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports
allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen
und privaten Sportanlagen,
[…]“